Von Stefan ()
Nachdem Bischof und Synodalvertretung den Kirchenvorständen in einigen Bereichen des Corona-Schutzkonzeptes mehr Eigenkompetenzen übertragen haben, hat der Kirchenvorstand in seiner letzten Sitzung am 8. Oktober 2020 folgendes beschlossen:
Singen in reduzierter Weise mit Mund-Nase-Bedeckung (kein Visier) ist vorerst auch bei Gottesdiensten drinnen erlaubt. Ansonsten bleiben die bisher geltenden Hygiene- und Abstandsregeln in Kraft. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens in Krefeld wird der Kirchenvorstand die Vorschriften entsprechend anpassen. Das kann auch bedeuten, dass wir auf das Singen wieder verzichten müssen.